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- Schutznebel-Anlage
- nach Richtlinien: EN 50131-8:2019
- Ideal für Raumgröße bis: ca. 65qm
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite >1,5m): 600 m³
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite <1m / Nullsicht): 200 m³
- Gesamte Vernebelungskapazität (voller Tank): 1275 m³
- Max. Ausstoßzeit pro Schuss: 28 sec.
- Einsatzgebiet: Kommunale Einrichtungen, Büroräume, Gewerbeobjekte, Laden, Haus, Baustellen, Garage, Ferienhaus, Lagerhallen, Industrie, Einzelhandel, Container, Behörden, Justizvollzugsanstalt, Kritische Infrastrukturen, Banken, Geldautomaten, Juweliere, Blitzeinbrüche
- Schutznebel-Anlage
- nach Richtlinien: EN 50131-8:2019
- Ideal für Raumgröße bis: ca. 135qm
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite >1,5m): 1200 m³
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite <1m / Nullsicht): 400 m³
- Gesamte Vernebelungskapazität (voller Tank): 1275 m³
- Max. Ausstoßzeit pro Schuss: 46 sec.
- Einsatzgebiet: Kommunale Einrichtungen, Büroräume, Gewerbeobjekte, Laden, Haus, Baustellen, Garage, Ferienhaus, Lagerhallen, Industrie, Einzelhandel, Container, Behörden, Justizvollzugsanstalt, Kritische Infrastrukturen, Banken, Geldautomaten, Juweliere, Blitzeinbrüche
- Schutznebel-Anlage
- nach Richtlinien: EN 50131-8:2019
- Ideal für Raumgröße bis: ca. 170qm
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite >1,5m): 1500 m³
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite <1m / Nullsicht): 500 m³
- Gesamte Vernebelungskapazität (voller Tank): 1275 m³
- Max. Ausstoßzeit pro Schuss: 48 sec.
- Einsatzgebiet: Kommunale Einrichtungen, Büroräume, Gewerbeobjekte, Laden, Haus, Baustellen, Garage, Ferienhaus, Lagerhallen, Industrie, Einzelhandel, Container, Behörden, Justizvollzugsanstalt, Kritische Infrastrukturen, Banken, Geldautomaten, Juweliere, Blitzeinbrüche
- Schutznebel-Anlage
- nach Richtlinien: EN 50131-8:2019
- Ideal für Raumgröße bis: ca. 270qm
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite >1,5m): 2400 m³
- Nebelausstoß pro Schuss (Sichtweite <1m / Nullsicht): 800 m³
- Gesamte Vernebelungskapazität (voller Tank): 1700 m³
- Max. Ausstoßzeit pro Schuss: 64 sec.
- Einsatzgebiet: Kommunale Einrichtungen, Büroräume, Gewerbeobjekte, Laden, Haus, Baustellen, Garage, Ferienhaus, Lagerhallen, Industrie, Einzelhandel, Container, Behörden, Justizvollzugsanstalt, Kritische Infrastrukturen, Banken, Geldautomaten, Juweliere, Blitzeinbrüche
Zertifizierte Alarmanlagen nach EN 50131 und VdS | Was bedeutet das?
Zertifizierte Einbruchmeldeanlagen nach den Normen EN 50131 und VdS bieten maximalen Schutz gegen Einbruch, Sabotage und Manipulation. EN 50131 legt die europäischen Standards für Einbruchmeldeanlagen fest und unterteilt die Systeme in Risikograde (2 bis 4). VdS-zertifizierte Anlagen entsprechen den höchsten deutschen Sicherheitsanforderungen und sind besonders für Objekte mit erhöhtem Risiko geeignet. Versicherungen verlangen häufig diese Zertifizierungen, um umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten und Sicherheitsstandards zu erfüllen.
Es gibt verschiedene EN und VdS Zertifizierungen, die je nach Sicherheitsanforderungen und Systemtypen unterschieden werden.
EN (EN 50131) & VdS Zertifizierungen:
- EN 50131 Grad 1: Minimaler Schutz, geeignet für Bereiche mit geringem Risiko.
- EN 50131 Grad 2 & VdS A: Schutz gegen Gelegenheitseinbrecher, typischer Einsatz in Wohnungen und kleinen Betrieben.
- EN 50131 Grad 3 & VdS B: Schutz gegen erfahrene Täter, verwendet in Geschäften, Büros und Lagerhäusern.
- EN 50131 Grad 4 & VdS C: Höchster Schutz, für Hochrisikobereiche wie Banken und Militäranlagen.
Die Errichtung einer Einbruchmeldeanlage (EMA) nach VdS (Vertrauen durch Sicherheit) und EN unterliegt bestimmten Anforderungen und Vorschriften. Hier sind die wesentlichen Punkte dazu:
Zertifizierte Fachbetriebe
Die Installation von VdS & EN-zertifizierten Einbruchmeldeanlagen darf in der Regel nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese Betriebe müssen nach den entsprechenden Richtlinien ausgebildet und zertifiziert sein, um die hohen Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Fachpersonal
Die Techniker, die die Anlagen installieren, müssen über entsprechende Qualifikationen und Schulungen verfügen. Sie sollten mit den Normen und Vorschriften für Einbruchmeldeanlagen vertraut sein und in der Lage sein, die Systeme korrekt zu planen und zu installieren.
Vorschriften und Richtlinien
Die Installation muss gemäß den geltenden Richtlinien und Normen erfolgen. Dazu gehören die technischen Anforderungen der VdS-Richtlinien sowie die relevanten Normen, wie z.B. EN 50131.
Zusammenfassend dürfen Einbruchmeldeanlagen nach VdS & EN 50131 nur von zertifizierten Fachbetrieben errichtet werden, die über qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Dies gewährleistet die Sicherheit und Zuverlässigkeit der installierten Systeme und erfüllt die erforderlichen Normen und Vorschriften.