ABUS TECTIQ Parameter Card
- Zubehörartikel, Systemkarte, Parameter-Karte
- Funktionen: Data-on-Card Technologie (Schließmedien speichern Daten), Datentransfer zu & von Türkomponenten
- Anwendung: Zutrittskontrolle
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Mit der Verabschiedung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 05.12.2025 und des KRITIS-Dachgesetzes am 29.01.2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Pflichten für Cybersicherheit und physischen Schutz. Betroffen sind rund 29.500 Einrichtungen und Unternehmen – deutlich mehr als die bisherigen ca. 4.500.
Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Es setzt die EU-CER-Richtlinie 2022/2557 um und folgt einem All-Gefahren-Ansatz (physisch, organisatorisch, hybrid, natürlich, technisch). Betreiber kritischer Anlagen müssen Risikoanalysen durchführen, Resilienzmaßnahmen umsetzen und alle 4 Jahre gegenüber dem BSI nachweisen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete und deutlich erweiterte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Sie wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt (veröffentlicht am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 301).
NIS-2 zielt darauf ab, die Cyber-Resilienz von Unternehmen und Organisationen EU-weit zu stärken. Im Gegensatz zur alten NIS-1-Richtlinie greift sie deutlich weiter: Sie betrifft nicht nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern auch „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“ in insgesamt 18 Sektoren. Die Einstufung erfolgt anhand von Schwellenwerten (Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme).
Kernanforderungen von NIS-2 sind:
Tipp: Zutrittskontrolle ist in beiden Regelwerken ein zentraler Compliance-Faktor. Professionelle elektronische und hybride Lösungen erfüllen die Anforderungen an physischen Schutz und Protokollierung – sowohl für KRITIS als auch für NIS-2.
Moderne Zutrittskontrolllösungen machen die Erfüllung von KRITIS und NIS-2 einfach, nachweisbar und wirtschaftlich:
Fazit: Mit der richtigen Zutrittskontrolle erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben – Sie steigern gleichzeitig die Gesamtsicherheit Ihres Unternehmens.
Mechanische Schließanlagen allein reichen für die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr aus. Nur elektronische oder hybride Zutrittskontrolllösungen ermöglichen die geforderte lückenlose Protokollierung, dynamische Rechtevergabe und ein professionelles Besuchermanagement.
Gleichzeitig müssen Sie nicht alles auf einmal umrüsten: Moderne Systeme lassen sich hervorragend mit bestehenden mechanischen Schließanlagen kombinieren – elektronische Sicherheit genau dort, wo sie wirklich benötigt wird.
Tipp: Wir prüfen gerne Ihre aktuelle Schließanlage und zeigen den optimalen Hybrid-Mix für KRITIS- & NIS-2-Konformität.
Modulare, offline-fähige Systeme mit lückenloser Protokollierung – ideal für dezentrale KRITIS-Anlagen.
Kombination aus bestehenden mechanischen Anlagen und modernen elektronischen Komponenten – maximale Flexibilität und Kosteneffizienz.
Tipp: Bei Expert-Security finden Sie passende Lösungen von vielen führenden Herstellern.
Tipp: Besonders geeignet für dezentrale Liegenschaften ohne permanente Online-Verbindung.
Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete und deutlich erweiterte EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Sie wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt und trat am 06.12.2025 in Kraft.
Betroffen sind rund 29.500 Einrichtungen und Unternehmen – „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“ in 18 Sektoren. Die Einstufung erfolgt anhand von Schwellenwerten bei Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme.
Die Pflicht gilt für alle besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen in den definierten Sektoren sowie für Einrichtungen der Bundesverwaltung. Auch viele mittelgroße Unternehmen fallen jetzt darunter.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsfrist – die Pflichten gelten seitdem sofort.
Es müssen ein systematisches Cyber-Risikomanagement, physische und technische Schutzmaßnahmen (inkl. Zutrittskontrolle), Lieferkettensicherheit und Meldepflichten bei Vorfällen (innerhalb von 24 Stunden) umgesetzt werden.
Ja – beide Gesetze fordern physischen Schutz inklusive Zugangskontrolle und revisionssicherer Protokollierung.
Für die neuen Anforderungen in der Regel nicht – elektronische oder hybride Lösungen sind für den Nachweis erforderlich.
Bei KRITIS mindestens alle 4 Jahre (Risikoanalysen); bei NIS-2 kontinuierliches Risikomanagement mit regelmäßigen Prüfungen.
Wir bieten elektronische, hybride und mechanische Systeme von führenden Herstellern an – individuelle Beratung inklusive.
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Individuelle Beratung: Telefonisch oder per Mail.