NIS-2 und KRITIS

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  • Zubehörartikel, Systemkarte, Parameter-Karte
  • Funktionen: Data-on-Card Technologie (Schließmedien speichern Daten), Datentransfer zu & von Türkomponenten
  • Anwendung: Zutrittskontrolle
Nur für Gewerbekunden
Lieferzeit: 3-4 Werktage**
kostenlose Rücksendung

Art.-Nr.: 10039901
Hst.-Nr.: TTST10000

  • Set, Zubehörartikel, Systemkarte, Reset-Karte, Protocol-Karte, Parameter-Karte, Blacklist-Karte
  • Funktionen: Programmierung, Data-on-Card Technologie (Schließmedien speichern Daten), Auslesen von allen protokollierten Ereignisse, Zurücksetzen von Zutrittskomponenten, Übertrag der Blacklist zur Deaktivierung des Schließmediums, Datentransfer zu & von Türkomponenten
  • Anwendung: Zutrittskontrolle
Nur für Gewerbekunden
Lieferzeit: 2-3 Werktage**
kostenlose Rücksendung

Art.-Nr.: 10039913
Hst.-Nr.: TTST10005

  • Zubehörartikel, USB-Tischleser
  • Einsatzbereich: Innenbereich
  • Funktionen: Programmierung, Datentransfer zwischen Schließ-& Systemmedien und Zutrittskontrollzentrale, Einlernen, Beschreiben, Aktualisieren von Schließmedien am PC
  • Bedienung: per RFID-Chip/-Karte, MIFARE® DESFire®
  • Anwendung: Zutrittskontrolle
Nur für Gewerbekunden
Lieferzeit: 2-3 Werktage**
kostenlose Rücksendung

Art.-Nr.: 10039886
Hst.-Nr.: TTTL10000

Mit der Verabschiedung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 05.12.2025 und des KRITIS-Dachgesetzes am 29.01.2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Pflichten für Cybersicherheit und physischen Schutz. Betroffen sind rund 29.500 Einrichtungen und Unternehmen – deutlich mehr als die bisherigen ca. 4.500.

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals einen bundeseinheitlichen, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Es setzt die EU-CER-Richtlinie 2022/2557 um und folgt einem All-Gefahren-Ansatz (physisch, organisatorisch, hybrid, natürlich, technisch). Betreiber kritischer Anlagen müssen Risikoanalysen durchführen, Resilienzmaßnahmen umsetzen und alle 4 Jahre gegenüber dem BSI nachweisen, dass sie angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen haben.

KRITIS NIS-2 Zutrittskontrolle

Was ist NIS-2 genau?

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete und deutlich erweiterte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Sie wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt (veröffentlicht am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 301).

NIS-2 zielt darauf ab, die Cyber-Resilienz von Unternehmen und Organisationen EU-weit zu stärken. Im Gegensatz zur alten NIS-1-Richtlinie greift sie deutlich weiter: Sie betrifft nicht nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern auch „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“ in insgesamt 18 Sektoren. Die Einstufung erfolgt anhand von Schwellenwerten (Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme).

Kernanforderungen von NIS-2 sind:

  • Ein systematisches Cyber-Risikomanagement (inkl. Risikoanalysen und Maßnahmen zur Risikominimierung)
  • Physische und technische Schutzmaßnahmen (Zutrittskontrolle wird hier explizit als Teil des Risikomanagements genannt)
  • Sicherheit der Lieferkette (Risiken aus dem Unternehmensumfeld)
  • Strenge Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen (innerhalb von 24 Stunden an das BSI)
  • Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Informationssicherheitsmanagements

Tipp: Zutrittskontrolle ist in beiden Regelwerken ein zentraler Compliance-Faktor. Professionelle elektronische und hybride Lösungen erfüllen die Anforderungen an physischen Schutz und Protokollierung – sowohl für KRITIS als auch für NIS-2.

Moderne Zutrittskontrolllösungen machen die Erfüllung von KRITIS und NIS-2 einfach, nachweisbar und wirtschaftlich:

KRITIS NIS-2 Zutrittskontrolle
  • Gesetzeskonform – Erfüllt die Anforderungen an physischen Schutz und Zugangskontrolle
  • Lückenlose Protokollierung – Jeder Zutritt wird revisionssicher dokumentiert
  • Hohe Resilienz – Schutz vor physischen, hybriden und natürlichen Gefahren
  • Wirtschaftlich – Hybride Lösungen nutzen bestehende Infrastruktur

Fazit: Mit der richtigen Zutrittskontrolle erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben – Sie steigern gleichzeitig die Gesamtsicherheit Ihres Unternehmens.

Mechanische Schließanlagen allein reichen für die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr aus. Nur elektronische oder hybride Zutrittskontrolllösungen ermöglichen die geforderte lückenlose Protokollierung, dynamische Rechtevergabe und ein professionelles Besuchermanagement.

Gleichzeitig müssen Sie nicht alles auf einmal umrüsten: Moderne Systeme lassen sich hervorragend mit bestehenden mechanischen Schließanlagen kombinieren – elektronische Sicherheit genau dort, wo sie wirklich benötigt wird.

Im Überblick:

  • Elektronische Außenhaut + mechanische Innentüren
  • Hybride Anlagen – Mechanische Zylinder bleiben erhalten, elektronische Komponenten nur an kritischen Punkten
  • Schrittweise Modernisierung – Starten Sie mit höchsten Risikobereichen
  • Volle Compliance auch hybrid – Protokollierung und dynamische Rechte bleiben erhalten
Hybride Zutrittskontrolle KRITIS NIS-2

Tipp: Wir prüfen gerne Ihre aktuelle Schließanlage und zeigen den optimalen Hybrid-Mix für KRITIS- & NIS-2-Konformität.

Elektronische Lösungen

Modulare, offline-fähige Systeme mit lückenloser Protokollierung – ideal für dezentrale KRITIS-Anlagen.

Hybride Lösungen

Kombination aus bestehenden mechanischen Anlagen und modernen elektronischen Komponenten – maximale Flexibilität und Kosteneffizienz.

Tipp: Bei Expert-Security finden Sie passende Lösungen von vielen führenden Herstellern.

Visuelle Darstellung der Einsatzbereiche von KRITIS

Tipp: Besonders geeignet für dezentrale Liegenschaften ohne permanente Online-Verbindung.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete und deutlich erweiterte EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit. Sie wurde in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz umgesetzt und trat am 06.12.2025 in Kraft.

Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Betroffen sind rund 29.500 Einrichtungen und Unternehmen – „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“ in 18 Sektoren. Die Einstufung erfolgt anhand von Schwellenwerten bei Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme.

Für wen ist die NIS-2-Pflicht?

Die Pflicht gilt für alle besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen in den definierten Sektoren sowie für Einrichtungen der Bundesverwaltung. Auch viele mittelgroße Unternehmen fallen jetzt darunter.

Wann tritt NIS-2 in Deutschland in Kraft / wird sie verpflichtend?

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten. Es gibt keine Übergangsfrist – die Pflichten gelten seitdem sofort.

Was muss bei NIS-2 gemacht werden?

Es müssen ein systematisches Cyber-Risikomanagement, physische und technische Schutzmaßnahmen (inkl. Zutrittskontrolle), Lieferkettensicherheit und Meldepflichten bei Vorfällen (innerhalb von 24 Stunden) umgesetzt werden.

Muss Zutrittskontrolle nachgewiesen werden?

Ja – beide Gesetze fordern physischen Schutz inklusive Zugangskontrolle und revisionssicherer Protokollierung.

Reicht eine rein mechanische Schließanlage aus?

Für die neuen Anforderungen in der Regel nicht – elektronische oder hybride Lösungen sind für den Nachweis erforderlich.

Wie oft muss der Nachweis erbracht werden?

Bei KRITIS mindestens alle 4 Jahre (Risikoanalysen); bei NIS-2 kontinuierliches Risikomanagement mit regelmäßigen Prüfungen.

Welche Lösung ist für mein Unternehmen die richtige?

Wir bieten elektronische, hybride und mechanische Systeme von führenden Herstellern an – individuelle Beratung inklusive.

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